Eigenheim/Haushalt
Einbruch / Diebstahl und Feuerversicherung
unverzügliche polizeiliche Anzeigepflicht!
Machen Sie Fotos von Ihren Wertgegenständen und speichern Sie diese
auf einem PC, welcher sich nicht in Ihrer Wohnung befindet oder im Internet.
Gerade bei teuren Anschaffungen bitte Rechnungen aufbewahren.
Als Versicherungsfall gilt ein Einbruch nur dann, wenn ein Hindernis von Dieb
überwunden werden muss, d.h. Türen müssen versperrt sein, alle Fenster welche zugänglich sind, müssen verschlossen sein.